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   BGH, 12.08.1954 - 1 StR 387/54   

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https://dejure.org/1954,2695
BGH, 12.08.1954 - 1 StR 387/54 (https://dejure.org/1954,2695)
BGH, Entscheidung vom 12.08.1954 - 1 StR 387/54 (https://dejure.org/1954,2695)
BGH, Entscheidung vom 12. August 1954 - 1 StR 387/54 (https://dejure.org/1954,2695)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 27.03.1953 - 2 StR 801/52

    Verkaufsbude II - § 52 StGB, natürliche Handlungseinheit: enger

    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 387/54
    Die unmittelbare, wennschon nicht ununterbrochene Aufeinanderfolge der Beischlafshandlungen des Angeklagten in einem gedrängten Zeitraum - nach den Feststellungen wurde er gegen 5.00 Uhr morgens an anderer Stelle bei einem Einsteigediebstahl gestört, er verliess Frau S. gegen 8.00 Uhr morgens -, die Einheit des Ortes und die festgestellte Einheitlichkeit seiner Willensentschliessung rechtfertigen die Annahme einer natürlichen Einheit seiner Handlungsweise nicht minder, wie die sich überraschend bietende Gelegenheit und der von ihm in der geschlechtlichen Erregung unvermittelt gefasste Entschluss, sie zu ergreifen (vgl. BGHSt 4, 219).
  • BGH, 05.05.1953 - 1 StR 194/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 387/54
    Die im Schrifttum vertretene Lehre vom Fortsetzungsvorsatz hat der Bundesgerichtshof nicht übernommen (vgl. RGSt 66.239; BGHSt 1, 315; NJW 1953, 1112 Nr. 27).
  • BGH, 20.12.1951 - 4 StR 723/51
    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 387/54
    In diesem Falle geht daher der Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) in der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) auf, schliesst demzufolge § 249 StGB als das besondere Gesetz die Anwendung des § 255 StGB als des allgemeineren Gesetzes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus (vgl. RGSt 55, 239 [240]; 4 StR 723/51 vom 20. Dezember 1951).
  • RG, 15.02.1921 - IV 41/21

    1. Kann räuberische Erpressung mit Raub in Tateinheit zusammentreffen? 2. Sind

    Auszug aus BGH, 12.08.1954 - 1 StR 387/54
    In diesem Falle geht daher der Tatbestand des Raubes (§ 249 StGB) in der räuberischen Erpressung (§ 255 StGB) auf, schliesst demzufolge § 249 StGB als das besondere Gesetz die Anwendung des § 255 StGB als des allgemeineren Gesetzes nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes aus (vgl. RGSt 55, 239 [240]; 4 StR 723/51 vom 20. Dezember 1951).
  • BGH, 05.07.1960 - 5 StR 80/60

    Taxi - § 255 StGB, Gebrauchsanmaßung, vis absoluta, keine Vermögensverfügung, §

    § 249 StGB ist insofern das besondere Strafgesetz gegenüber dem allgemeineren des § 255 StGB und geht daher diesem vor (RGSt 55, 239, BGH 4 StR 723/51 vom 20. Dezember 1951; BGH 1 StR 387/54 vom 12. August 1954, mitgeteilt von Herlan MDR 1955, 17).
  • BGH, 02.03.1982 - 1 StR 866/81

    Unzulässigkeit der Rüge der Verletzung der Aufklärungspflicht - Voraussetzung für

    Wenn damit auch offen bleibt, ob L. von vornherein beabsichtigte, auch M. in das Tatgeschehen einzubeziehen, so werden doch die beiden Teilakte der Tat durch die fortdauernde Gewaltauswirkung als Teil der tatbestandlichen Ausführungshandlungen und die andauernde geschlechtliche Erregung des Angeklagten L. verbunden (vgl. BGH, Urteil vom 12. August 1954 - 1 StR 387/54).
  • BGH, 18.11.1966 - 4 StR 120/66

    Annahme einer prozessualten Tat - Änderung eines Schuldspruches

    Daß der Tatbestand der räuberischen Erpressung weiter reicht als der des Raubes, so daß § 249 StGB als das besondere Gesetz die Anwendung des § 255 StGB als des allgemeineren Gesetzes in der Regel ausschließt (vgl. BGH Urt. v. 12. August 1954 - 1 StR 387/54 - bei Herlan MDR 1955, 17; BGHSt 14, 386, 390 ff) [BGH 05.07.1960 - 5 StR 80/60], steht nicht entgegen.
  • BGH, 06.12.1967 - 2 StR 566/67

    Verletzung der Pflicht zur Wahrheitserforschung durch unterbliebene Anhörung von

    Daß die vollendete Tat nicht nach § 255 StGB, sondern nach § 249 StGB als dem besonderen Gesetz zu bestrafen ist, ändert hieran nichts (vgl. BGH Urt. vom 12. August 1954 - 1 StR 387/54 - mitgeteilt bei Herlan WDR 1955, 17; vgl. ferner BGH, Urt. vom 18. November 1966 - 4 StR 120/66 -, das den Fall eines versuchten Raubes und einer vollendeten räuberischen Erpressung betrifft).
  • BGH, 13.10.1964 - 1 StR 312/64

    Vertreter des Vorsitzenden einer Kammer als ständiges Mitglied dieser Kammer -

    Der Fall liegt darum nach den Feststellungen des Landgerichts anders, als der vom Bundesgerichtshof in der Sache 1 StR 387/54 durch Urteil vom 12. August 1954 (MDR 1955, 17) entschiedenen Fall.
  • BGH, 25.07.1973 - 2 StR 263/73

    Anforderungen an die Zulässigkeit einer Verfahrensrüge

    Zu Recht hat ihn die Strafkammer deshalb wegen Raubes verurteilt (vgl. hierzu BGH Urteil vom 12. August 1954 - 1 StR 387/54 - bei Herlan MDR 1955, 17).
  • BGH, 02.05.1967 - 1 StR 161/67

    Strafbarkeit wegen räuberischer Erpressung und wegen Diebstahls - Verletzung der

    In diesem Raub (oder schweren Raub) dürfte die (versuchte) räuberische Erpressung aufgehen (vgl. BGH Urt. v. 12. August 1954, 1 StR 387/54 bei Dallinger MDR 1955, 17).
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